Aufbau des Sortenprüfsystems
Ziel der Pflanzenzüchtung ist es, verbesserte, an die Bedürfnisse von Landwirtschaft und Verbrauchern angepasste Sorten zu schaffen. Damit eine Sorte in Deutschland vermarktet werden kann, bedarf es der Sortenzulassung. Voraussetzung hierfür sind "Unterscheidbarkeit, Homogenität, Beständigkeit, landeskultureller Wert und eine eintragbare Sortenbezeichnung" (SaatG §30). Für den Landwirt ist der "landeskulturelle Wert" von besonderer Bedeutung, d.h. dass die zur Zulassung anstehende Sorte in wesentlichen Eigenschaften wie Ertrag, Qualität oder technischer Verwertbarkeit eine Verbesserung gegenüber vergleichbaren bereits auf dem Markt befindlichen Sorten darstellen muss (SaatG § 34).
Wertprüfung
Die Prüfung auf landeskulturellen Wert erfolgt bei Zuckerrüben in einer zweijährigen Wertprüfung (WP) durch das Bundessortenamt (BSA). Pro Jahr werden von den Züchtungsunternehmen durchschnittlich 40 neue Zuckerrübensorten zur Prüfung angemeldet (1. Wertprüfungsjahr). Davon werden die in der Summe der Wert bestimmenden Eigenschaften besten 20 Sorten nach Index-Selektion im 2. Wertprüfungsjahr weitergeführt. Die Selektion erfolgt im Wesentlichen auf den Zuckerertrag, aber auch besondere Eigenschaften der Sorten wie Resistenzen gegenüber Krankheiten und Schädlingen finden Berücksichtigung. Nach dem 2. Wertprüfungsjahr wird vom BSA über die Zulassung der Sorte entschieden.
Prüfung zugelassener Sorten
Neu zugelassene Sorten werden automatisch im Leistungsvergleich Neuer Sorten (LNS) geprüft. Der LNS ist in die Versuche des zweiten Wertprüfungsjahres integriert. Auf Basis dreijähriger Ergebnisse (2 Jahre WP, 1 Jahr LNS) erstellt der Koordinierungsausschuss (KA) am Institut für Zuckerrübenforschung in Zusammenarbeit mit den Züchtungsunternehmen die Sortimente der Sortenversuche. Die weitere Prüfung der Sorten erfolgt ab dem 4. Jahr im Sortenleistungsvergleich (SV(-R)).

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Sortenprüfsystem