Leitlinien Integrierter Pflanzenschutz
Der integrierte Pflanzenschutz (IPS) ist im deutschen Pflanzenschutzgesetz (§2) wie folgt definiert: „Eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird“ (PflSchG 2006).
Eine kulturpflanzenspezifische Beschreibung des integrierten Pflanzenschutzes liegt bisher weder in Deutschland noch einem anderen Mitgliedstaat in der EU für eine Ackerbaukultur mit großem Anbauumfang und hoher wirtschaftlicher Bedeutung vor. Aus diesem Grund wurde das Projekt zur Erarbeitung eines Vorschlages für Leitlinien IPS in Zuckerrübe beantragt. Der Projektbeginn war der 01.04.2008, die Laufzeit beträgt 3 Jahre.
Die 2011 veröffentlichten Leitlinien des Integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau finden sie hier zum Download.

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