Präambel
Das Leitbild beschreibt das Selbstverständnis des IfZ, bildet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Grundlage für die tägliche Arbeit und verdeutlicht, wofür das IfZ steht. Ferner richtet es sich an Kooperationspartner und bildet die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Institut für Zuckerrübenforschung (IfZ) ist als Forschungsinstitution ein Zweckbetrieb für Forschung und Entwicklung ohne Gewinnerzielungsabsicht. Träger des IfZ ist der Verein der Zuckerindustrie e.V. (VdZ). Das IfZ hat den Status eines An-Instituts der Georg-August-Universität Göttingen, ist der guten wissenschaftlichen Praxis der Universität verpflichtet und arbeitet fachlich in Forschung und Lehre eng mit der Fakultät für Agrarwissenschaften zusammen.

Zentrale Aufgabe des IfZ ist grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung auf wissenschaftlicher Basis zur nachhaltigen Produktivitätssteigerung für den Anbau von Zuckerrüben als Rohstoff für die Zuckererzeugung. Die Leiterin bzw. der Leiter des IfZ erfüllt die Einstellungsvoraussetzungen für das Professorenamt und wird gemeinsam vom Verein der Zuckerindustrie und der Fakultät für Agrarwissenschaften der Georg-August-Universität bestimmt. Die am IfZ tätigen Professorinnen und Professoren sowie Habilitierten sind in ihrer wissenschaftlichen Arbeit frei.


Aufgaben und Ziele

  • Wesentliche Aufgabe des IfZ und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es, neues Wissen zu generieren und das vorhandene zu erhalten.
  • Das IfZ erarbeitet innovative Konzepte für die Weiterentwicklung der Rohstoffproduktion und Problemlösungen für aktuelle Fragestellungen.
  • Forschungsarbeiten auf wissenschaftlicher Basis sind häufig projektbezogen und für viele Forschungskooperationen werden Drittmittel von öffentlich- und privatrechtlichen Förderinstitutionen und Unternehmen kompetitiv eingeworben.
  • In Forschung und Entwicklung erfolgt eine Zusammenarbeit mit Unternehmen des vorgelagerten Bereichs und Bundesbehörden auch als Auftragsforschung.
  • Zentrales Ziel des IfZ ist die wissenschaftliche Publikation der Ergebnisse und deren Wissenstransfer in Forschung und Praxis.
  • Wissenstransfer in Politik, Wirtschaft und Verwaltung erfolgt durch das IfZ über Kontakte zu entsprechenden Institutionen und Behörden sowie in Gremien der Zuckerwirtschaft. Eine wissensbasierte Politikberatung kann insbesondere über die Institutsleiterin bzw. den Institutsleiter erfolgen, wobei die Fachexpertise wissenschaftlich unabhängig ist.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IfZ beteiligen sich an der Lehre der Fakultät für Agrarwissenschaften der Georg-August-Universität Göttingen.




Institutsausschuss
Der Institutsausschuss des Vereins der Zuckerindustrie begleitet die Arbeit des Instituts als Aufsichtsgremium, nimmt Stellung zum Haushaltsvoranschlag des Instituts und unterstützt das IfZ in allgemeinen Angelegenheiten.


Arbeitsprinzip
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IfZ sind den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der Georg-August-Universität Göttingen verpflichtet. Gewissenhaftigkeit, wissenschaftliche Redlichkeit und das Streben nach exzellenter Forschung sowie die verantwortungsvolle Ausbildung des akademischen Nachwuchses bestimmen deshalb die Arbeit des IfZ.

Publikationen in begutachteten und international anerkannten Fachzeitschriften verschaffen der Forschung im IfZ Sichtbarkeit und dienen gleichzeitig der externen Qualitätssicherung. Wissenstransfer in Forschung und Praxis erfolgt ferner durch Vorstellung und Diskussion von Ergebnissen auf Tagungen sowie in Journalen und auf der Homepage des Instituts. Darüber hinaus sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IfZ mit ihrer Expertise in Netzwerke verschiedenster Kooperationspartner aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung eingebunden und erhöhen so national und international die Wahrnehmung und Reputation des IfZ.


Einbindung in die Lehre
Die am IfZ beschäftigten Professorinnen und Professoren sowie Habilitierten sind als Angehörige der Fakultät in der Lehre und Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses eigenständig. Weitere Lehrbeauftragte nehmen die ihnen übertragenen Lehraufgaben selbstständig wahr. Die Lehrenden richten ihre Lehrtätigkeit an den Erfordernissen des Fachs sowie an den Prüfungs- und Studienordnungen aus.

Das IfZ bietet Studierenden die Möglichkeit zur Erstellung von Abschluss- und sonstigen Arbeiten in Bachelor-, Master- und Promotionsstudiengängen der Fakultät. Die Ausbildung von Doktorandinnen und Doktoranden am IfZ ist mit einer Beschäftigungszusage verbunden. Darüber hinaus bietet das IfZ besonders qualifizierten Personen die Möglichkeit zur Erlangung der Habilitation an der Fakultät für Agrarwissenschaften.


Kooperationen in der Forschung
Nur durch Kooperationen mit partnerschaftlicher Zusammenarbeit kann das IfZ seine Aufgaben erfüllen. Dabei entscheidet das IfZ frei, ob und mit welchen Partnern aus Wissenschaft und Industrie in Forschungsprojekten kooperiert wird. Bei der Zusammenarbeit wird in der Regel zwischen Auftragsforschung und Forschungskooperationen unterschieden. Die Zusammenarbeit wird grundsätzlich durch schriftliche Vereinbarungen geregelt. Dazu ist die Institutsleiterin oder der Institutsleiter alleinvertretungsberechtigt.

Das IfZ ist grundsätzlich an wissenschaftlichen Veröffentlichungen interessiert. Die allgemeinen wissenschaftlichen Erkenntnisse sollen grundsätzlich publiziert werden. Publikationen, die gleichzeitig Prüfungsleistungen von Studierenden sind, dürfen nicht wesentlich verzögert oder verhindert werden. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse werden vertraulich behandelt und geistiges Eigentum und Schutzrechte spezifisch geregelt. Die Vergütung von Forschungsprojekten mit Dritten erfolgt angemessen, wobei die Gemeinkosten über einen Overhead zu vergüten sind. Kooperationsprojekte mit öffentlicher Förderung werden im Hinblick auf wissenschaftliche Redlichkeit und Transparenz grundsätzlich offengelegt. 


April 2019

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