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Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: sortenzulassung - IFZ

Die Abteilung Phytomedizin entwickelt Diagnoseverfahren und Resistenzprüfmethoden im Feld und Gewächshaus gegenüber Zuckerrüben pathogenen Pilzen und Mikroorganismen. Im Rahmen von Forschungsprojekten wird das Ziel verfolgt, mit Hilfe der Grundlagenforschung Lösungen für phytopathologische Probleme des Zuckerrübenanbaus zu erarbeiten. Sie umfassen die Charakterisierung von Schaderregerbiologie, Pathogenitätsfaktoren und deren Populationsdynamik sowie die Identifizierung und Charakterisierung pflanzlicher Resistenzfaktoren.

Eine optimale Nutzung des züchterischen Fortschritts kann es nur geben, wenn die Sortenleistungen in einem breit gefächerten Versuchsnetz objektiv festgestellt und die Ergebnisse an beratende Institutionen, Rübenanbauer und Zuckerfabriken weitergeleitet werden. Entsprechend dieser Anforderung basiert das Integrierte Sortenprüfsystem bei Zuckerrüben in Deutschland auf einem Netz von Versuchsstandorten, die unter Mitwirkung des Bundessortenamtes (BSA), der Zuckerindustrie, der regionalen Anbauerverbände und der Zuckerrübenzüchtungsunternehmen im Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) festgelegt werden.

Die technische Organisation aller Sortenversuche, von der Wertprüfung über den Leistungsvergleich neuer Sorten bis hin zum Sortenleistungsvergleich, erfolgt über das IfZ. Dies beinhaltet:  

  • Erstellen der Feldversuchspläne  
  • Saatgutprobenahme bei den Zuckerfabriken  
  • Portionierung und Verteilung des Saatgutes  
  • Wiederholte Begutachtung aller Wertprüfungen und Sortenleistungsvergleiche im Vegetationsverlauf
  • Datenaufbereitung, statistische Auswertung und Darstellung der Ergebnisse aus den Sortenleistungsvergleichen  
  • Pflege und Fortentwicklung der Software "Rübezahl" für das Feldversuchswesen  

Die Planung, Diskussion und ständige Verbesserung der Durchführung der Wertprüfungen und Sortenleistungsvergleiche erfolgt im Arbeitskreis Sorten und im Arbeitskreis Feldversuche des Koordinierungsausschusses (KA) am IfZ.

Ziel der Pflanzenzüchtung ist es, verbesserte, an die Bedürfnisse von Landwirtschaft und Verbrauchern angepasste Sorten zu schaffen. Damit eine Sorte in Deutschland vermarktet werden kann, bedarf es der Sortenzulassung. Voraussetzung hierfür sind "Unterscheidbarkeit, Homogenität, Beständigkeit, landeskultureller Wert und eine eintragbare Sortenbezeichnung" (SaatG §30). Für den Landwirt ist der "landeskulturelle Wert" von besonderer Bedeutung, d.h. dass die zur Zulassung anstehende Sorte in wesentlichen Eigenschaften wie Ertrag, Qualität oder technischer Verwertbarkeit eine Verbesserung gegenüber vergleichbaren bereits auf dem Markt befindlichen Sorten darstellen muss (SaatG § 34).

Die Prüfung auf landeskulturellen Wert erfolgt bei Zuckerrüben in einer zweijährigen Wertprüfung (WP) durch das Bundessortenamt (BSA). Pro Jahr werden von den Züchtungsunternehmen durchschnittlich 40 neue Zuckerrübensorten zur Prüfung angemeldet (1. Wertprüfungsjahr). Davon werden die in der Summe der wertbestimmenden Eigenschaften besten 20 Sorten nach Index-Selektion im 2. Wertprüfungsjahr weitergeführt. Die Selektion erfolgt im Wesentlichen auf den Zuckerertrag, aber auch besondere Eigenschaften der Sorten wie Resistenzen gegenüber Krankheiten und Schädlingen finden Berücksichtigung. Nach dem 2. Wertprüfungsjahr wird vom BSA über die Zulassung der Sorte entschieden.

Neu zugelassene Sorten werden automatisch im Leistungsvergleich Neuer Sorten (LNS) geprüft. Der LNS ist in die Versuche des zweiten Wertprüfungsjahres integriert. Auf Basis dreijähriger Ergebnisse (2 Jahre WP, 1 Jahr LNS) erstellt der Koordinierungsausschuss (KA) am Institut für Zuckerrübenforschung in Zusammenarbeit mit den Züchtungsunternehmen die Sortimente der Sortenversuche. Die weitere Prüfung der Sorten erfolgt ab dem 4. Jahr im Sortenleistungsvergleich (SV(-R)).  

Wertprüfung

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