Lars Kühn

Samstag, 08 November 2014 00:00

Projektbeschreibung: Rizomania

Rizomania stellt die bedeutendste Krankheit im Zuckerrübenanbau dar, da sie hohe Ertrags- und Qualitätsverluste an Zuckerrüben verursachen kann. Zu den Symptomen zählen bärtiges Wachstum der Seitenwurzeln sowie Aufhellungen entlang der Blattadern, die durch das Beet necrotic yellow vein virus (BNYVV) verursacht werden. Übertragen wird das Virus durch den bodenbürtigen Protisten Polymyxa betae. Durch eine warme Witterung sowie ausreichende Bodenfeuchtigkeit wird die Übertragung des Virus gefördert.

In Deutschland lässt sich Rizomania bisher durch resistente Zuckerübensorten mit natürlichen Resistenzen erfolgreich bekämpfen. In den warmen Klimazonen Europas wie auch in den USA treten jedoch seit kurzer Zeit BNYVV Isolate mit bestimmten Mutationen auf, die BNYVV Resistenz überwinden. Möglicherweise spielt bei der Selektion von resistenzüberwindenden Isolaten eine klimaabhängige effizientere Vektorübertragung und Virusvermehrung eine Rolle. Dazu sollen in Gewächshausexperimenten Virus- und Vektorkonzentrationen in Boden und Pflanze, wie auch die Selektion von Resistenz überwindenden Isolaten bei veränderten Temperaturen und Bodenfeuchten untersucht und charakterisiert werden.

Donnerstag, 06 November 2014 00:00

Leitlinien Integrierter Pflanzenschutz

Der integrierte Pflanzenschutz (IPS) ist im deutschen Pflanzenschutzgesetz (§2) definiert als „eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird“ (PflSchG 2012).

Seit Januar 2014 greift die EU-Richtlinie für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzrahmenrichtlinie). Sie enthält die Forderung nach nationalen Aktionsplänen zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP), die konkrete Ziele, quantitative Vorgaben, Maßnahmen und Zeitpläne für die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf das notwendige Maß enthalten.

In Deutschland wurde die EU-Richtlinie bereits im Februar 2012 mit der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes gesetzlich verankert und der NAP am 10. April 2013 beschlossen. Im Mittelpunkt stehen die Umsetzung von Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS) sowie die Förderung von Innovationen im Pflanzenschutz.

In Abstimmung mit weiteren Forschungsinstituten, Verbänden, Unternehmen der Zuckerindustrie und Anbauexperten der öffentlichen und privaten Beratungsträger wurden am IfZ "Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz im Zuckerrübenanbau" erarbeitet und 2011 als Broschüre veröffentlicht.

Die Leitlinien wurden überarbeitet und im Februar 2018 in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) aufgenommen. Die aktuelle Version finden Sie hier zum Download.

Donnerstag, 06 November 2014 00:00

Organisation Sortenprüfsystem

Eine optimale Nutzung des züchterischen Fortschritts kann es nur geben, wenn die Sortenleistungen in einem breit gefächerten Versuchsnetz objektiv festgestellt und die Ergebnisse an beratende Institutionen, Rübenanbauer und Zuckerfabriken weitergeleitet werden. Entsprechend dieser Anforderung basiert das Integrierte Sortenprüfsystem bei Zuckerrüben in Deutschland auf einem Netz von Versuchsstandorten, die unter Mitwirkung des Bundessortenamtes (BSA), der Zuckerindustrie, der regionalen Anbauerverbände und der Zuckerrübenzüchtungsunternehmen im Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) festgelegt werden.

Die technische Organisation aller Sortenversuche, von der Wertprüfung über den Leistungsvergleich neuer Sorten bis hin zum Sortenleistungsvergleich, erfolgt über das IfZ. Dies beinhaltet:  

  • Erstellen der Feldversuchspläne  
  • Saatgutprobenahme bei den Zuckerfabriken  
  • Portionierung und Verteilung des Saatgutes  
  • Wiederholte Begutachtung aller Wertprüfungen und Sortenleistungsvergleiche im Vegetationsverlauf
  • Datenaufbereitung, statistische Auswertung und Darstellung der Ergebnisse aus den Sortenleistungsvergleichen  
  • Pflege und Fortentwicklung der Software "Rübezahl" für das Feldversuchswesen  

Die Planung, Diskussion und ständige Verbesserung der Durchführung der Wertprüfungen und Sortenleistungsvergleiche erfolgt im Arbeitskreis Sorten und im Arbeitskreis Feldversuche des Koordinierungsausschusses (KA) am IfZ.

Ziel der Pflanzenzüchtung ist es, verbesserte, an die Bedürfnisse von Landwirtschaft und Verbrauchern angepasste Sorten zu schaffen. Damit eine Sorte in Deutschland vermarktet werden kann, bedarf es der Sortenzulassung. Voraussetzung hierfür sind "Unterscheidbarkeit, Homogenität, Beständigkeit, landeskultureller Wert und eine eintragbare Sortenbezeichnung" (SaatG §30). Für den Landwirt ist der "landeskulturelle Wert" von besonderer Bedeutung, d.h. dass die zur Zulassung anstehende Sorte in wesentlichen Eigenschaften wie Ertrag, Qualität oder technischer Verwertbarkeit eine Verbesserung gegenüber vergleichbaren bereits auf dem Markt befindlichen Sorten darstellen muss (SaatG § 34).

Die Prüfung auf landeskulturellen Wert erfolgt bei Zuckerrüben in einer zweijährigen Wertprüfung (WP) durch das Bundessortenamt (BSA). Pro Jahr werden von den Züchtungsunternehmen durchschnittlich 40 neue Zuckerrübensorten zur Prüfung angemeldet (1. Wertprüfungsjahr). Davon werden die in der Summe der wertbestimmenden Eigenschaften besten 20 Sorten nach Index-Selektion im 2. Wertprüfungsjahr weitergeführt. Die Selektion erfolgt im Wesentlichen auf den Zuckerertrag, aber auch besondere Eigenschaften der Sorten wie Resistenzen gegenüber Krankheiten und Schädlingen finden Berücksichtigung. Nach dem 2. Wertprüfungsjahr wird vom BSA über die Zulassung der Sorte entschieden.

Neu zugelassene Sorten werden automatisch im Leistungsvergleich Neuer Sorten (LNS) geprüft. Der LNS ist in die Versuche des zweiten Wertprüfungsjahres integriert. Auf Basis dreijähriger Ergebnisse (2 Jahre WP, 1 Jahr LNS) erstellt der Koordinierungsausschuss (KA) am Institut für Zuckerrübenforschung in Zusammenarbeit mit den Züchtungsunternehmen die Sortimente der Sortenversuche. Die weitere Prüfung der Sorten erfolgt ab dem 4. Jahr im Sortenleistungsvergleich (SV(-R)).  

Wertprüfung

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